Die Aufgabe eines Sachverständigen aus dem Bereich der Brandursachenermittlung besteht aus dem kollektiven vieler kleiner Bausteine. Dazu sind umfassende Kenntnisse der naturwissenschaftlichen Grundlagen von Verbrennungsvorgängen sowie des Zünd-, Abbrand- und Löschverhaltens von brennbaren Stoffen erforderlich. Die überdurchschnittliche Sachkunde auf diesem Sachgebiet liegt in der Breite des Wissensstoffes und in der Fähigkeit, die Vielzahl der möglichen Brandursachen zu erkennen und plausibel darzustellen. Neben der fachspezifischen Ausbildung und den danach erworbenen Erfahrungen sind erweiterte Erkenntnisse und überdurchschnittliches Wissen und Erfahrungen notwendig. Innerhalb der erweiterten Erkenntnisse nimmt das Wissen über die Wirkungsweise des elektrischen Stromes eine besondere Stellung ein. Der Sachverständige für das Sachgebiet „Brandursachen“ muss in der Lage sein, die naturwissenschaftlichen Grundlagen und erweiterten Erkenntnisse bei jeder Brandursachenermittlung anzuwenden und zu beherrschen.
Erweiterte Erkenntnisse:
Kenntnisse der Verbrennungschemie und der Analytik für den Nachweis von Brandbeschleuniger
Kenntnisse über sicherheitstechnische bzw. brandschutztechnische Kennzahlen, die das Zünd-, Abbrand- und Löschverhalten von brennbaren Stoffen charakterisieren:
z. B.
- Heizwert, Verbrennungswärme
- Zündtemperatur
- Mindestzündenergie
- Flammpunkt
- Brandausbreitungsgeschwindigkeit
- Abbrandgeschwindigkeit
- Maximaler Explosionsdruck
- Maximale Druckanstiegsgeschwindigkeit
- Phlegmatisierende Konzentration
- Löschkonzentration
Kenntnisse über Flammen- und Brandarten:
z. B.
- Ventilationsgesteuerter Brand
- Brandstoffgesteuerter Brand
- Glimmbrand
- Schwelbrand
- Vollbrand
- Flash-over
Kenntnisse über Wärmetransportphänomene:
z. B.
- Wärmeleitung
- Wärmeleitung
- Wärmestrahlung
Kenntnisse über das Verhalten von Baustoffen und Bauteilen bei Temperatureinwirkung (z. B. von Kunststoffen, Holz, Beton, Stahl):
z. B.
- Wärmeentwicklung in elektrischen Leitern
- Widerstandsbehaftete Fehlerstellen
- Kurzschlussfall
- Isolationsfehler
- Elektrostatische Aufladung
- Schutzmaßnahmen
Kenntnisse über Selbstentzündungsprozesse:
z. B.
- Chemische - pyrophore Stoffe - pflanzliche Öle und Fette
- Biologische - Heuselbstentzündung
- Zündungsmöglichkeiten ohne Sauerstoff
Grundkenntnisse im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz
Kenntnisse der Wirkungsweisen von Baustoffen, Bauteilen und Sonderbauteilen
Kenntnisse über die Wirkungsweise von brandschutztechnischen Anlagen
z. B.
- Brandmeldeanlagen
- Feuerlöschanlagen
- Rauchabzugsanlagen
- Wärmeabzugsanlagen
Brandbezogene juristische Kenntnisse:
z. B.
- Landesbauordnung
- Sonderbauverordnungen
- Gefahrstoffverordnung
- Chemikaliengesetz
- Arbeitsschutzgesetz