Brandschutz auf Baustellen

Veröffentlicht von Administrator (Pölzl) am 7.7.2023
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Brandschutz muss nicht nur in fertiggestellten Gebäuden gewährleistet sein, sondern selbstverständlich auch schon während der gesamten Bauphase. Baustellen gelten im juristischen Sinn als Arbeitsstätten und müssen so den allgemeinen und branchenspezifischen Vorschriften genügen - auch was den Brandschutz betrifft. Baustellen weisen jedoch erschwerte Bedingungen hinsichtlich des Brandschutzes auf - von der Lagerung der zu verarbeitenden Materialien hin zu der Tatsache, dass sich die Baustelle täglich ändert und verschiedenste Gewerke daran beteiligt sind. Besondere Herausforderungen stellen auch Umbauarbeiten alter Gebäude sowie Umbauarbeiten bei laufendem Betrieb dar.

Zuletzt geändert am: 24.11.2023 um 13:57

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